Regelfrage #48

Betrug mit losen hinderlichen Naturstoffen?


29. November 2023 , Dietrich von Garn


Rudi Rundumschlag
Rudi Rundumschlag | © golfsupport.nl/Jos Linckens

In der Regelfrage der Woche widmet sich DGV-Regelexperte Dietrich von Garn einer „Regelproblematik“. Diesmal geht es um Betrug, Strafpunkte und die Bearbeitung eines losen hinderlichen Naturstoff. In den Rollen: Rudi Rundumschlag, Guido Gönntdenanderennichts und Willi Wosindwirdennhier.

Die Situation: 

Rudi Rundumschlag hat Pech gehabt. Nicht nur, dass er mit einem seinem Namen entsprechenden Schlag rechts ins Rough geschlagen hat, er findet seinen Ball dort halb unter den Ästen eines schon vor langer Zeit abgesägten und als Insektenhotel liegen gelassenen Baumes wieder. Der Trost, dass der Baum lose ist, hilft nicht viel, denn es ist unmöglich, ihn zu bewegen.

Er sieht sich die Sache näher und stellt fest, dass gar nicht der Stamm das Problem ist, sondern ein paar Äste, die gar nicht mal so groß sind. Also macht er sich daran, diese so gut wie möglich abzubrechen, was für Unruhe bei seinen Mitspielern Guido Gönntdenanderennichts und Willi Wosindwirdennhier sorgt.

„Geht nicht!“ „Strafpunkt!“ „Betrüger!“ Äußerungen der beiden Mitspieler, da sie wohl auf eine unspielbare Lage bei Rudi spekuliert hatten.

Wer hat hier Recht?

Die Lösung:

Zunächst einmal kann man bei einer offen vorgenommenen Handlung nicht von Betrug sprechen. Außerdem kennen die Regeln keine „Strafpunkte“. (Wer von so etwas spricht, spielt zu viel Stableford. Es gibt nur Strafschläge.)

Dann kommt der interessantere Teil: Rudi bricht hier etwas von einem losen hinderlichen Naturstoff ab. Dieser hat als Hauptmerkmal, dass er weder wächst noch befestigt ist. Regel 8.1a untersagt nur das bewegen oder brechen eines natürlichen Gegenstands, der wächst oder befestigt ist. Da der Baumstamm weder wächst noch befestigt ist, darf Rudi auch Teile davon abbrechen.  

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