Regelfrage #46

Weihnachtseinkäufe – zum falschen Zeitpunkt?


15. November 2023 , Dietrich von Garn


Soll der Putter vorneweg zwei Strafschläge kosten?
Soll der Putter vorneweg zwei Strafschläge kosten? | © USGA via golfsupport.nl/Chris Keane

In der Regelfrage der Woche widmet sich DGV-Regelexperte Dietrich von Garn einer „Regelproblematik“. Paula Puttgut spielt im Turnier mit Harald Haudenball und Kristina Kritisch, testet den Putter von Harald und will ihn ihm abkaufen.

Die Situation: 

Paula Puttgut spielt im Turnier mit Harald Haudenball und Kristina Kritisch. Harald puttet einen langen Putt bergab viel zu lang, den Putt zurück viel zu kurz und den kurzen Putt zweimal daneben. Er schaut verzweifelt auf seinen Putter und erklärt den beiden Mitspielerinnen, dass dieser Putter schon lange bei ihm im Keller gestanden hat und nun endlich mal wieder zum Einsatz kommen sollte, aber ganz offensichtlich würden er und sein Putter keine Freunde mehr.

Paula findet den Putter jedoch schön und meint, sie hätte ihn gerne, wenn sie ihn einmal ausprobieren dürfe.

Schon hat sie nach Beendigung des Lochs Haralds Putter in der Hand und macht ein paar Übungsschläge auf dem Grün. „Was soll er denn kosten?“, fragt sie. Und erhält von Kristina die Antwort: „Da fangen wir mal mit zwei Strafschlägen an. Du darfst doch keine Schläger von jemandem leihen, der auf der Runde spielt!“

Hat sie recht? Und wenn ja, warum vielleicht nicht? Oder doch?

Die Lösung:

Es ist klar geregelt, dass ein Spieler sich keine Schläger von einem Spieler ausleihen darf, der ebenfalls auf dem Platz spielt. Die Klarstellung 4.1b(2)/2 besagt jedoch, dass dies nur für Schläge gilt, die zum Ergebnis des Spielers zählen. Da Paula nur zulässige Übungsschläge spielt, fällt hier keine Strafe an.

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