Regelfest
Laubhaufen und aerifizierte Grüns: Diese Herbst-Platzregeln sind wichtig
29. September 2024 , Redaktion Golf.de
Golf im Herbst bringt einige Besonderheiten mit sich. Ob das viele Laub auf dem Platz oder notwendige Wartungsarbeiten – bei den herbstlichen Bedingungen kommen Regeln ins Spiel, von denen man wissen sollte.
Der Sommer hat sich nach mehreren Ehrenrunden endgültig verabschiedet und wir steuern mit großen Schritten in Richtung Winter zu. Doch zuvor genießen wir noch etliche wunderschöne Golfrunden im goldenen Herbst. Hierbei erwarten einen veränderte Bedingungen: Es ist kälter, die Fairways sind von Blättern bedeckt und der Boden wird vermehrt aerifiziert. Immer wieder kommt es dabei zu Situationen, in denen ein gewisses Regel-Knowhow gefragt ist. Wir blicken auf die relevantesten Herbstregeln:
Der lose Laubhaufen
Im Herbst ist es schnell passiert: Der Ball landet in einem Laubhaufen und wir fragen uns, ob wir die Blätter entfernen dürfen. Die Antwort lautet ‚JA‘. In den Golfregeln fällt der Laubhaufen unter die Kategorie „lose hinderliche Naturstoffe“ (lhN). Dies sind alle nicht befestigten, natürlichen Gegenstände, die leicht entfernt werden können - wie Steine, loses Gras und eben auch Blätter. Seit 2019 dürfen Golfer diese losen hinderlichen Naturstoffe überall auf dem Golfplatz entfernen, auch in einem Bunker oder einer Penalty Area.
Aber Vorsicht: Wenn sich der Ball bewegt, während der lhN entfernt wird, gibt es einen Strafschlag und der Ball muss zurückgelegt werden. Eine Ausnahme wird auf dem Grün gemacht. Dort wird der Ball einfach an die ursprüngliche Position zurückgelegt und es geht ohne Strafschlag weiter. Übrigens: Blätter und andere lhN können mit allen Mitteln entfernt werden. Das können die Hände, ein Handtuch oder eine Pinzette sein - was immer sich in der Tasche befindet.
Straflose Erleichterung dank Platzregel für Laub
Viele haben schon von ihr gehört, doch nur wenige wissen, wie sie angewandt wird: Die Laub-Regel. Hierbei handelt es sich um eine Musterplatzregel, die sich unter dem Punkt F-14 wiederfindet, in der es heißt: „Zu bestimmten Jahreszeiten können Haufen loser hinderlicher Naturstoffe wie Blätter, Samen oder Eicheln es einem Spieler erschweren, seinen Ball zu finden oder zu spielen. Eine Spielleitung kann entscheiden, solche Haufen loser hinderlicher Naturstoffe im Gelände oder in einem Bunker als Boden in Ausbesserung zu behandeln, von dem nach Regel 16.1 straflose Erleichterung gewährt wird.“
Heißt: Wenn der Golfplatz oder die Turnierleitung die Laub-Regel (F-14) erlässt, darf in einem Bereich mit vorübergehenden Ansammlungen von losen Hindernissen (wie Laubhaufen) eine straflose Erleichterung in Anspruch genommen werden. Dies gilt übrigens auch für einen Ball, von dem man weiß, dass er sich in einem Haufen befindet, selbst wenn er nicht gefunden werden kann. Wird auf die Anwendung der Regel verzichtet und der Ball wird nicht innerhalb von drei Minuten gefunden, gilt der Ball als verloren und es greift Regel 18.2.
Die Krux mit den Aerifizierungslöchern
Natürlich spielt man lieber auf makellosen Fairways und Grüns, die einem Teppich gleichen. Doch manchmal muss der Boden eben aerifiziert werden. Die kurzfristigen Beeinträchtigungen werden durch die langfristigen Vorteile deutlich aufgewogen. Doch was passiert, wenn mein Ball in einem Aerifizierungsloch landet? Da die Löcher nicht als „Boden in Ausbesserung“ gelten, ist eine Erleichterung nicht zulässig. Es muss also regulär weitergespielt werden. Aber: Auch hier existiert eine Musterplatzregel (E-4), die einem eine Erleichterung erlaubt. Ist diese in Kraft, darf der Ball aus dem Loch gelegt werden.
Andere Renovierungsarbeiten
Gerne wird die Zeit nach der Hauptsaison genutzt, um Renovierungsarbeiten auf dem Platz durchzuführen. Mal wird ein Baum entfernt, mal ein neues Bewässerungssystem installiert. Diese Projekte sorgen gerne für ungewöhnliche Platzverhältnisse an den entsprechenden Stellen. Das Golfspiel sollte darunter jedoch nicht leiden, denn: Alle Löcher oder Gräben, die von den Greenkeepern angelegt wurden, gelten als „Boden in Ausbesserung“. Es kann also eine straflose Erleichterung in Anspruch genommen werden.
Das sagt DGV-Regelfachmann Dietrich von Garn dazu:
Das ist ein sehr umfangreiches Thema und es können hier viele Platzregeln erlassen werden oder auch nicht. Das Maß sollte hier sein, Platzregeln zu ungewöhnlichen Platzverhältnissen nur zu erlassen, wenn es sich um eine wirkliche Störung des Spielbetriebs handelt und nicht nur in Einzelfällen das Problem auftritt. Anderenfalls gibt es leicht mehrere Seiten Platzregeln, die dann unübersichtlich werden, denn ohne eine genaue Beschreibung ist eine präzise Platzregel nicht möglich.
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