GolfProtect

Gut versichert in die neue Saison starten!


1. April 2023 , Deutscher Golf Verband e.V.


Glasschaden
Glasschaden | © (Photo by Stuart Franklin/Getty Images)

Hier erfahren Sie von unserem stellvertretenden DGV-Präsidenten Achim Battermann alles rund um den neuen DGV-GolfProtect-Haftpflichtschutz für Golfspieler.

Bis Ende 2021 waren Golfer automatisch über den Deutschen Golf Verband (DGV) haftpflichtversichert. Seitdem müssen sie selbst aktiv werden und sich gegen durch sie verursachte Sach- und Personenschäden absichern, die auf der Golfanlage zum Beispiel durch verzogene, sogenannte abirrende, Golfbälle entstehen. Hier greift die DGV-GolfProtect, die der DGV 2022 in Kooperation mit der HanseMerkur ins Leben gerufen hat. Sie gibt es jetzt in einer verbesserten Version. Achim Battermann, stellvertretender DGV-Präsident, veranschaulicht alles rund um den DGV-GolfProtect-Haftpflichtschutz für Golfspieler.

Herr Battermann, was ist neu bei der GolfProtect?
Achim Battermann: Wir hatten nun ein Jahr Zeit, die Bedürfnisse und Wünsche der Golfspieler zu analysieren. Das Feedback haben wir genutzt, um den DGV-GolfProtect-Haftpflichtschutz noch attraktiver zu gestalten. Neu in 2023 ist die halbierte Selbstbeteiligung auf nun nur noch  250 Euro im Schadenfall sowie der weltweite Versicherungsschutz für alle Personen, die in einem dem DGV angeschlossenen Golfclub organisiert sind. Der Versicherungsschutz gilt übrigens pro Kalenderjahr und muss jedes Jahr aktiv erneuert werden. 

Warum gibt es keine automatische Verlängerung?
Dies ist aus versicherungstechnischen und rechtlichen Gründen nicht so ohne weiteres möglich. Wir sind zudem der Überzeugung, dass der Golfspieler immer selbst aktiv entscheiden sollte, ob er oder sie den Versicherungsschutz der DGV-GolfProtect noch benötigt. Die Verlängerung ist, wie der Abschluss, dann online über die Website golf.de/versicherung in weniger als zwei Minuten schnell und unkompliziert möglich. Auch bei der Verlängerung besteht die Wahl zwischen der Bezahlung von 12 Euro oder der kostenfreien Variante gegen Werbeeinwilligung.

Ist die zusätzliche Versicherung wirklich nötig?
Wir haben uns vor Einführung der DGV-GolfProtect intensiv mit vielen Experten zur Versicherungssituation auf dem Golfplatz ausgetauscht. Was viele vielleicht so nicht wissen: Auch vor der DGV-GolfProtect gab es ja bereits schon seit vielen Jahren einen Versicherungsschutz für Golfspieler durch den Verband. Und in all den Jahren hat diese Versicherung immer wieder teilweise sehr teure Schäden abgedeckt, obwohl viele Golfspieler einen privaten Haftpflichtschutz hatten. Viele hatten sich nun in 2022 aufgrund der neuen Situation von ihrer privaten Haftpflichtversicherung ausdrücklich bestätigen lassen, dass ihr Golfspiel und insbesondere abirrende Golfbälle als „versichert“ gelten. Trotz dieser grundsätzlichen Zusage kann der Privathaftpflicht-Versicherer aber im konkreten Schadensfall die Schadenzahlung bei einem abirrenden Golfball mangels Verschulden ablehnen. Ob zu Recht, wäre dann im Einzelfall im Rahmen eines Gerichtsprozesses zwischen den involvierten Golfspielern, als Schädiger und Geschädigtem, zu klären. Genau hier, und natürlich auch in Fällen, in denen es keinen Privathaftpflicht-Versicherungsschutz gibt, hilft die DGV-GolfProtect, die den möglichen Einwand eines vermeintlich fehlenden Verschuldens überhaupt nicht erhebt und den Schaden dann regelmäßig reguliert. Ein beruhigendes Gefühl also, nicht in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, wenn der eigene Golfball einen Schaden verursacht hat. 

Macht der Abschluss der Versicherung auch für Wenigspielende Sinn?
Das muss jeder für sich abwägen und entscheiden. Das Risiko eines Schadens besteht grundsätzlich immer ab dem Moment, in dem Bälle geschlagen werden, nicht nur auf dem Golfplatz, sondern zum Beispiel auch auf der Driving Range. Wenn man sich eben dagegen absichern möchte, investiert man einmalig wenige Minuten, um für 0 Euro der Versicherung beizutreten. Kinder und Jugendliche, Schnuppergolfer, Probemitglieder, Interessierte sind übrigens weiterhin wie gehabt automatisch durch den DGV abgesichert und benötigen keinen GolfProtect-Haftpflichtschutz.

Wie verhalte ich mich im Schadensfall?
Online ist ein simpel auszufüllendes Schadensformular hinterlegt. Dieses wird vom Schädigenden, also dem Golfspieler, der der DGV-GolfProtect beigetreten ist, ausgefüllt und an den Versicherungsmakler des DGVs übermittelt, der gemeinsam mit der HanseMerkur die Regulierung des Schadens organisiert. 

Musste die GolfProtect in 2022 Schäden ausgleichen?
Ja, in mehreren Fällen erfolgte auch in 2022 eine Schadensanzeige. Jüngster Fall war ein Golfspieler, dessen Ball ein parkendes Auto beschädigte. Der Autobesitzer wandte sich an den Golfspieler mit der Forderung, den entstandenen Schaden in Höhe von etwa 1.200 Euro zu ersetzen. Der Golfspieler reichte den Fall bei seiner Privat-Haftpflichtversicherung ein, die aber eine Deckung des Schadens ablehnte. Die Begründung: Mit abirrenden Golfbällen beim Golfspielen müsse man immer rechnen und dem Golfspieler sei deshalb kein Verschulden anzulasten. Die DGV-GolfProtect hat den Schaden dann abzüglich Selbstbeteiligung unverzüglich reguliert, so dass ein Rechtsstreit vor Gericht mit dem geschädigten Autobesitzer abgewendet werden konnte.

Hat die Golfwelt den Wegfall der automatischen Haftpflichtversicherung durch den DGV akzeptiert?
Es gab zu Beginn der Umstellung vor allem etwas Unsicherheit bei den Golfspielern und Golfanlagen, ob die DGV-GolfProtect wirklich notwendig ist und ob ggf. der private Haftpflichtschutz vollkommen ausreicht. Das hat am Anfang etwas Zeit gebraucht, bis die Unterschiede verstanden wurden, denn relativ viele Golfspieler vertrauen noch immer auf die Zusagen ihrer privaten Haftpflichtversicherer. Dass das Ganze versicherungstechnisch etwas differenzierter zu bewerten ist, ist sicherlich die größte Herausforderung, auch in der Kommunikation zur DGV-GolfProtect. Über die DGV-Ausweisversendung, über die eigens eingerichtete Website golf.de/versicherung und über unsere Social-Media-Kanäle haben wir flächendeckend alle Golfer umfassend informiert. Ebenso wurden alle Golfanlagen mit entsprechendem Informationsmaterial zur Auslage in den Clubs vor Ort versorgt. Das Verständnis und die Zahl der versicherten Golfspieler wächst zunehmend und das freut uns natürlich. 

Ist perspektivisch eine Ausweitung des Versicherungsangebots denkbar?
Wir werden eine mögliche Ausweitung des Versicherungsschutzes weiterhin gemeinsam mit unserem Versicherungspartner HanseMerkur auf Basis des Feedbacks von Golfspielern und Golfanlagen stets prüfen und das Angebot ggf. in Zukunft nochmals ausweiten. 

Vielen Dank für das Gespräch.

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