Regelfrage #9
Genau da war er - oder nicht?
1. März 2023 , Dietrich von Garn
In der Regelfrage der Woche widmet sich DGV-Regelexperte Dietrich von Garn einer „Regelproblematik“. Diesmal geht es um Willi Weißnicht und Paul Pingelig und das Zurücklegen eines versehentlich aufgehobenen Balls.
Die Situation:
Willi Weißnicht schlägt seinen Abschlag über eine kleine Bodenwelle, hinter der man das Fairway nicht einsehen kann. Der Ball fliegt etwas nach links, wo ein Wanderweg durch das Fairway verläuft. Provisorisch ruft die ganze Gruppe erst einmal laut „Fore“, aber man ist sich sicher, dass der Ball dort nicht verloren sein könne.
Und richtig, als die Spieler über den Hügel kommen, sehen sie ihre Bälle auf dem Fairway liegen. Einer davon links. Und es steht auch ein Jogger daneben. Zum Glück macht er kein Gesicht, als ob ihn der Ball getroffen hätte.
Er erzählt Willi, dass gerade noch andere Spaziergänger hier gewesen wären, die den Ball aufgehoben hätten, aber da er öfter Golf im Fernsehen anschauen würde, wisse er, dass die Bälle nicht aufgehoben werden dürften. Er habe den Leuten deshalb den Ball wieder weggenommen und genau dort hingelegt, wo die anderen ihn aufgenommen hätten.
„Genau hier, zwischen den beiden Gänseblümchen“, zeigt er die Stelle.
Willi bedankt sich, nimmt einen Schläger und stellt sich zum Schlag an den Ball. Da unterbricht ihn Paul Pingelig mit einem „ich weiß ja nicht…“.
Was will Paul sagen, wenn er es wüsste?
Die Lösung:
Paul ist wirklich etwas pingelig, aber durchaus korrekt: Er will darauf hinweisen, dass ein Ball im Spiel, der aufgenommen wurde, nur von zwei Personen wieder hingelegt werden darf. Die eine Person ist der Spieler und die andere Person ist diejenige, die den Ball aufgenommen hatte. Das war aber nicht der Jogger.
Also wird Willi seinen Ball nochmals kurz aufnehmen (markieren muss er ihn dazu nicht, denn der Ball wurde nicht korrekt ins Spiel gebracht) und ihn dann selbst an die gleiche Stelle zurücklegen, damit der Ball nunmehr korrekt zurückgelegt wurde. Für die richtige Stelle garantiert nach wie vor der Jogger als Zeuge. Anschließend markiert er sich die Regel 14.2b im Regelbuch, damit ihm das nicht nach einmal passiert.