Anti-Doping

Doping - was geht mich das an?


2. Dezember 2021 , Deutscher Golf Verband e.V.


Gib Doping keine Chance.
Gib Doping keine Chance.

Eine prägnante Kurzformel "Was ist Doping" existiert leider nicht. Zusammengefasst und stark vereinfacht bezeichnet Doping die (versuchte) Verwendung verbotener Substanzen oder Methoden im Sport.

Gemeinsam gegen Doping

Doping - kaum ein Thema sorgt derart beständig für negative Schlagzeilen im Sport. Dabei birgt Doping nicht nur erhebliche gesundheitliche Gefahren für den Einzelnen, sondern entzieht jedem sportlichen Wettstreit die Grundlage, für den Chancengleichheit und Fairplay unverzichtbare Voraussetzungen sind. Die Bekämpfung des Dopings ist daher gemeinsames Anliegen aller Sportverbände und im Interesse des gesamten Sports.

Was ist Doping?

Eine prägnante Kurzformel existiert leider nicht. Zusammengefasst und stark vereinfacht bezeichnet Doping die (versuchte) Verwendung verbotener Substanzen oder Methoden im Sport. Verbotene Substanzen enthalten beispielsweise einige Medikamente gegen Bluthochdruck (nämlich sog. „Betablocker“). Wichtig ist: Der Begriff Doping lässt sich nicht auf die Einnahme leistungssteigernder Substanzen reduzieren, sondern erfasst als verbotene Methode beispielsweise auch intravenöse Infusionen. Ebenso begründet schon allein die unzulässige Einflussnahme auf ein Dopingkontrollverfahren oder aber die Weigerung zur Teilnahme an einer Dopingkontrolle einen Dopingverstoß. Die exakte und ausführliche Definition des Begriffs Doping findet sich Art. 2 der Anti-Doping-Ordnung des DGV.

Was ist unter dem Begriff „Dopingfallen“ zu verstehen?

Manchmal werden Athleten bei Kontrollen positiv getestet, obwohl sie der Meinung sind, weder eine verbotene Substanz noch eine verbotene Methode angewendet zu haben. In diesem Fall sind sie möglicherweise in eine Dopingfalle getappt. Sportler, die eine positive Dopingprobe abgeben, haben es in aller Regel schwer, ihre Unschuld zu beweisen. Jedoch schützt Unwissenheit nicht vor Strafe – jeder Athlet ist selbst für das verantwortlich, was in seinen Körper gelangt. Die Prüfung jedes vermeintlich harmlosen Medikaments oder Nahrungsergänzungsmittels auf verbotene Substanzen ist für Athleten unerlässlich. Athleten sind verpflichtet, sich selbst über die aktuell verbotenen Substanzen und deren mögliches Vorkommen zu informieren. Hier schützt der unerlässliche Blick in die Medikamentendatenbank NADAmed sowie in die Kölner Liste®.

Welche Regelungen zur Dopingbekämpfung gelten im DGV?

Zentrales Regelwerk ist die Anti-Doping-Ordnung des DGV. Diese enthält neben der Dopingdefinition insbesondere Bestimmungen zur Durchführung und Analyse von Dopingkontrollen, aber auch Sanktionsvorschriften für den Fall eines Dopingverstoßes. Die Anti-Doping-Ordnung setzt den sog. „NADA-Code“, einen in allen Sportarten gleichermaßen verbindlichen Standard bei der Dopingbekämpfung, innerhalb des DGV um und ist für jedermann auf der Homepage des DGV unter Verbandsordnungen einsehbar. Des Weiteren spielt die Doping-Prävention eine tragende Rolle. Mit dem Programm GEMEINSAM GEGEN DOPING werden gezielt Athleten, Trainer, Eltern, Beauftragte, Lehrer sowie Betreuer angesprochen. Hier kooperiert der DGV eng mit der Nada.

Wer ist die NADA?

Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) ist die maßgebliche Instanz für die Dopingbekämpfung in Deutschland mit Sitz in Bonn. Sie ist eine unabhängige Stiftung, die im Jahr 2002 gegründet wurde und deren Kernaufgabe die Umsetzung eines einheitlichen Dopingkontrollsystems in Deutschland ist. Zu diesen Aufgaben  gehören die Planung, Durchführung und Überwachung von Dopingkontrollen außerhalb sowie innerhalb von Training und Wettkämpfen.

Wer wird kontrolliert und wann ist mit einer Dopingkontrolle zu rechnen?

Mit einer Dopingkontrolle rechnen müssen prinzipiell alle Athleten, die an einem DGV-Verbandsturnier sowie an internationalen Turnieren teilnehmen. Wer in einen Kader (Nachwuchs- bis Olympia-Kader) berufen und einem Testpool zugeordnet ist, muss darüber hinaus jederzeit mit unangekündigten Kontrollen außerhalb von Turnieren, sog. Trainingskontrollen, rechnen. Diese können zu jeder Zeit und an jedem beliebigen Ort durchgeführt werden. Um die Umsetzung von Trainingskontrollen gewährleisten zu können, bestehen seitens der Athleten gegenüber der NADA je nach Testpoolzuordnung unterschiedlich umfangreiche Meldepflichten. Für Athleten des Registered Testpools und des National Testpools müssen täglich Aufenthaltsangaben in einem speziellen online-Portal, dem ADAMS, abgegeben werden. Für Athleten des Allgemeinen Testpools entfällt die Verpflichtung der Aufenthaltsinformationen in ADAMS. Sie müssen der NADA ihre Angaben mit dem ausgefüllten "Athleten-Meldeformular" mitteilen. Darin müssen Angabe oder Änderung der für die Planung von Trainingskontrollen relevanten Stammdaten wie (Zweit-) Adressen, Trainingszeiten und -orte oder Kontaktdaten erfolgen.

Das "Athleten-Meldeformular für den ATP " sowie ein "FAQ Athleten-Meldeformular für den ATP" finden Sie im Downloadbereich der NADA-Homepage unter Formulare.

Wie finde ich heraus, ob eine Substanz oder eine Methode verboten ist?

Verbotene Substanzen und Methoden sind in der so genannten Verbotsliste aufgeführt, die als Anhang 3 Bestandteil der Anti-Doping-Ordnung des DGV ist. Verbotene Substanzen können besonders einfach von jedermann über die Medikamenten-Datenbank NADAmed auf der Homepage der NADA unter www.nada.de abgefragt werden. Die Datenbank enthält circa 2.500 Medikamente und Substanzen und ermöglicht die sofortige Überprüfung (durch Eingabe des Medikamentennamens oder Wirkstoffs) auf die Zulässigkeit einer Einnahme oder Anwendung während des Trainings und Wettspiels. Informationen über verbotene Substanzen in Nahrungsergänzungsmitteln sind der Kölner Liste® zu entnehmen.

Was ist zu tun, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen auf ein verbotenes Medikament oder die Anwendung einer verbotenen Methode angewiesen bin?

Sollte der Gesundheitszustand eines Athleten die Einnahme von nach den Anti-Dopingregeln verbotenen Medikamenten erfordern, ist für dieses Medikament bei der NADA eine so genannte Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) zu beantragen. Wichtig ist: Die Genehmigung ist einzuholen, bevor das Medikament eingenommen wird! Eine nachträgliche Genehmigung ist in der Regel nur möglich, wenn ein medizinischer Notfall vorliegt und die Behandlung sofort begonnen werden muss. Wird eine Medizinische Ausnahgenehmigung erteilt, stellt die Einnahme des Medikaments oder die Anwendung der grundsätzlich verbotenen Methode keinen Dopingverstoß dar. Detaillierte Informationen, wann ein Sportler für welches Medikament eine TUE beantragen muss, sowie die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage der NADA.

Welche Folgen hat ein Dopingverstoß?

Dies hängt vom konkreten Verstoß ab. So knüpfen an die Verabreichung einer verbotenen Substanz andere Folgen als etwa an Versäumnis bei einer Dopingkontrolle. Die Bandbreite möglicher Sanktionen reicht von der Annullierung des Wettspielergebnisses über den Ausspruch einer Verwarnung bis hin zu einer lebenslangen Sperre für alle DGV-Verbandswettspiele. Der DGV hat das Ergebnismanagement und die Disziplinarverfahren der NADA übertragen. Bei von der Norm abweichenden sowie atypischen Analyseergebnissen, kommt es zu einer ersten Überprüfung sowie Mitteilung durch die NADA.