Regelfrage #38

Diese Regel, was man alles nicht darf


18. September 2024 , Dietrich von Garn


Regelfrage der Woche: #38/2024
Regelfrage der Woche: #38/2024 | © golfsupport.nl/Jos Linckens

In der Regelfrage der Woche widmet sich DGV-Regelexperte Dietrich von Garn einer „Regelproblematik“. Diesmal pflückt Hugo Hungrig Äpfel und verbessert dadurch den Raum des beabsichtigten Schwungs.

Die Situation: 

Hugo Hungrig ist unterwegs im Rough. Schon zwölf Löcher vorbei, am Halfway-Haus waren die Brötchen ausverkauft, es ist 13.30 Uhr und er hat Hunger. Kein Wunder, dass er vor lauter Schwäche das Fairway nicht trifft. Doch da, wo man gleich suchen muss, stehen Apfelbäume mit massenweise Äpfeln an den tief hängenden Ästen.

Kurz bevor er an der Stelle ankommt, wo alle Spieler seinen Ball erwarten, hält er deshalb kurz an und pflückt sich drei Äpfel von einem Ast, der fast auf den Boden herunterhängt, denn er hat einen Aushang gesehen, dass alles Obst auf dem Platz von den Spielern gepflückt werden darf.

Langsam hebt sich der Stück für Stück von seiner Last befreite Ast und gibt den Blick auf das Rough darunter frei. Und da liegt ja auch der Ball!  

„So ein Glück“, ruft er seinen Mitspielern zu, aber die sind ganz anderer Meinung. Sie erzählen was von „Strafschläge pflücken“ und „Sonderangebot: 3 Äpfel für 2 Strafschläge!“. 

Was wollen die von ihm? Die sollen sich ihre Äpfel selber pflücken, oder worum geht es?

Die Lösung:

Regel 8.1 (Handlungen, die Bedingungen verbessern, die den Schlag beeinflussen) erlaubt es unter anderem nicht, den Raum des beabsichtigten Schwungs zu verbessern. Dadurch, dass Hugo die Äpfel gepflückt hat und der Ast sich soweit nach oben bewegt hat, dass man den Ball sehen konnte, hat sich die Ausgangslage für den nächsten Schlag verbessert. Hierbei wird nicht gefragt, ob der Spieler diese Verbesserung böswillig oder einfach nur hungrig vorgenommen hat.

Da er (im Gegensatz zu einem versehentlich herausgezogenen Pfahl) den Fehler auch nicht ungeschehen machen kann (ein Pfahl lässt sich zurückstecken, aber wie soll er die Äpfel wieder „ankleben“?), zieht er sich die Grundstrafe nach Regel 8.1a zu.