Regelfest

War der nun drin?


23. Mai 2024 , Daniel Dillenburg


Dem Hole-in-One so nah: Emma Spitz beim Amundi German Masters powered by VcG.
Dem Hole-in-One so nah: Emma Spitz beim Amundi German Masters powered by VcG. | © Tristan Jones / LET

Emma Spitz trifft am Finaltag des Amundi German Masters powered by VcG mit ihrem Abschlag das Loch. Doch ihr Ball hüpft wieder heraus. Wir nehmen uns der interessanten Thematik an: Wann gilt ein Ball als eingelocht?

Es war der Schlag des Tages, vielleicht sogar des gesamten Turniers. Mitten im Titelkampf lochte Emma Spitz zwei Löcher vor Schluss beinahe zum Hole-in-One. Der Ball der Österreicherin – zu dem Zeitpunkt geteilte Führende mit National-Team-Germany-Spielerin Alexandra Försterling - flog ins Loch, prallte an den Flaggenstock und hüpfte wieder heraus. Ein Schlag, der alle Beteiligten ungläubig zurückließ. Näher kann man einem Ass kaum kommen. Und dann in dieser Situation, wo es für Spitz um ihren ersten LET-Titel ging. „Es war auf jeden Fall verrückt, zu dem Zeitpunkt diesen Schlag zu machen“, sagte die Fast-Hole-in-One-Schützin nach Beendigung des Amundi German Masters powered by VcG, das sie letztlich als Zweitplatzierte beendete.


Der Traumschlag hatte mehr als nur offene Münder und ein Birdie zur Folge. Aufgrund des heftigen Einschlags am Loch mussten zwei Referees vorbeikommen, um die entstandenen Schäden zu reparieren. Was bei einem Profiturnier dieses Formats als selbstverständlich gilt, dürfte sich bei einer Amateurrunde etwas schwieriger gestalten. Darf bei einer solchen Beschädigung des Lochs überhaupt weitergespielt werden? Zählt ein eingelochter Ball in ein beschädigtes Loch als eingelocht? Wie geht man vor, wenn einem so etwas wie Emma Spitz passiert?

DGV-Regelfachmann Dietrich von Garn klärt auf:

Ist der Lochrand durch den nahezu perfekten Schlag beschädigt worden, ist dies nichts anderes als ein Balleinschlagloch auf dem Grün, das der Spieler ausbessern darf. Je nach Beschaffenheit des Boden kann dies eine „krümelige“ Angelegenheit sein, die von den Spielern mangels passendem Werkzeug nicht zu schaffen ist. Die Klarstellung 13.1c(2)/1 ist die Grundlage dafür, dass der Spieler hier tätig werden darf.

Klappt die Reparatur nicht, darf der Spieler die Spielleitung informieren, die ihm ggf. telefonisch auch nur damit helfen kann, die defekte Stelle als Boden in Ausbesserung zu definieren, so dass der Ball im Radius um das Loch an eine Stelle versetzt werden darf, an der der Schaden nicht stört.

Bevor ein Greenkeeper auf einem Tour-Event zu einer solchen Situation gerufen wird (was auch Zeit kostet) haben die Referees hier vereinzelt ein „Reparatur-Set“ dabei. Dieses besteht einfach aus Kaugummi, mit dem die bröselige Erde im Lochrand wieder in Form gebracht werden kann. Erst wenn dies zu nichts führt, muss der Greenkeeper mit einem „Cup-Setter“ das Loch neu formen, wobei es an der gleichen Stelle bleibt.

Bevor das Spiel fortgesetzt werden konnte, musste das Loch wieder in Form gebracht werden.
Bevor das Spiel fortgesetzt werden konnte, musste das Loch wieder in Form gebracht werden. | © Tristan Jones / LET


Obwohl Spitz der Slam Dunk beinahe gelungen wäre, war es deutlich, dass der Ball nicht im Loch war. Er hüpfte heraus und landete wenige Zentimeter vor dem Loch. Nicht selten tauchen jedoch im Internet Fotos von Bällen auf, die sich aufgrund ihres Einschlags am Lochrand festsetzen und es eben nicht sofort ersichtlich ist, ob der Ball nun als gelocht zählt oder nicht. Auch der Flaggenstock klemmt den Ball gerne zwischen sich und Lochkante ein und Spieler fragen sich, welches Ergebnis sie nun auf ihrer Scorekarte eintragen dürfen. Manchmal stellt sich also die Frage: Wann zählt der Ball als eingelocht?

Laut den offiziellen Golfregeln ist dies klar geregelt: „Ein Ball ist eingelocht, wenn er nach einem Schlag im Loch zur Ruhe gekommen ist und sich vollständig unterhalb der Grünoberfläche befindet.“ Wobei hier zu beachten gilt: „Zur Ruhe gekommen“ heißt in diesem Fall nicht, dass mit dem Herausnehmen des Balls darauf gewartet werden muss, dass der Ball ruhig im Loch liegt. Wer nach einem Tap-in also schnell zu seinem Ball greift und dieser sich noch bewegt, handelt sich keine Strafe ein. Das „zur Ruhe gekommen“ regelt nur den Fall, den wir beispielsweise bei Spitze demonstriert bekamen. Ihr Ball befand sich zwar für einen kurzen Augenblick „vollständig unterhalb der Grünoberfläche“, galt jedoch nicht als eingelocht, da ihr Ball erst außerhalb des Lochs zur Ruhe kam.

Nicht im Loch, aber dennoch eingelocht: Die Sache mit dem Flaggenstock.
Nicht im Loch, aber dennoch eingelocht: Die Sache mit dem Flaggenstock. | © Cappi Thompson


Ein spezieller Fall

„Vollständig unterhalb der Grünoberfläche“ befindet sich ein Ball wiederum nicht, wenn er vom Flaggenstock aufgehalten wird. Trotzdem gilt dieser meist als eingelocht. Hier greift der „spezielle Fall“, der in Regel 13.2c erläutert wird: „Kommt der Ball eines Spielers am Flaggenstock, der sich im Loch befindet, zur Ruhe, wird der Ball als eingelocht angesehen, wenn er teilweise unterhalb der Oberfläche des Grüns im Loch liegt, auch wenn der Ball nicht vollständig unterhalb der Grünoberfläche liegt.“ In diesem Fall reicht es also aus, wenn nur ein minimaler Teil des Balls unterhalb der Grünoberfläche zur Ruhe kommt. „Liegt kein Teil des Balls unterhalb der Grünoberfläche im Loch, ist der Ball nicht eingelocht und muss gespielt werden, wie er liegt.“

Wichtig hierbei: Liegt der Ball am Flaggenstock und befindet sich jedoch kein Teil des Balls unterhalb der Grünoberfläche, nützt es auch nichts, wenn der Ball ins Loch fällt, nachdem man den Flaggenstock entfernt hat. „Wird der Flaggenstock entfernt und der Ball bewegt sich (gleich, ob er ins Loch fällt oder sich vom Loch entfernt), ist dies straflos und der Ball muss an den Lochrand zurückgelegt werden.“

Eingebohrt, aber nicht eingelocht: Da hilft auch der Flaggenstock nicht weiter.
Eingebohrt, aber nicht eingelocht: Da hilft auch der Flaggenstock nicht weiter. | © x.com/GOLF_com


Nur vollständig zählt

Kommen wir zum Steckschuss, der sich in den Lochrand eingebohrt hat: Wann gilt ein solcher Schlag als eingelocht? Wenn ein Ball in die Seite des Lochs eingegraben ist und der Ball nicht vollständig unter der Grünoberfläche liegt, ist der Ball nicht gelocht. Dies ist interessanterweise auch dann der Fall, wenn der Ball den Flaggenstock berührt. Es reicht bei einem am Lochrand eingebohrten Ball also nicht, wenn ein Teil des Balls unterhalb der Grünoberfläche liegt. In diesem Fall hat der Spieler zwei Optionen: Entweder spielt er den Ball wie er liegt oder er markiert den Ball, repariert den Schaden und spielt seinen nächsten Schlag.

Höchstwahrscheinlich wird der Ball beim Zurücklegen nicht an der ursprünglichen Stelle liegen bleiben, sondern ins Loch fallen. Hier greift Regel 14.2e, in der es heißt: „Versucht der Spieler, einen Ball zurückzulegen, dieser aber nicht an dieser Stelle liegen bleibt, muss er ein zweites Mal versuchen, den Ball zurückzulegen. Bleibt der Ball erneut nicht an dieser Stelle liegen, muss der Spieler den Ball zurücklegen, indem er ihn an die nächstgelegene Stelle legt, an der der Ball in Ruhe liegen bleibt.“ Da die Stelle nicht näher zum Loch liegen darf, wird der Ball also direkt neben das Loch zurückgelegt und das Tap-in erfolgt. So selten solche diffizilen Situationen rund um das Einlochen auch auftreten, so hilfreich ist es zu wissen, wann der Ball als eingelocht gilt und wann nicht.

Das sagt DGV-Regelfachmann Dietrich von Garn dazu:

Die hier zu lesende Aufzählung ist schon sehr ausführlich und sortiert, und jeder von uns hofft einmal, aus größerer Entfernung so nahe ans Loch zu kommen oder am besten gleich rein. Die beschriebenen Hindernisse sind aber dennoch zu beachten:

Zuerst die schlechte Nachricht:

a) Bewegt mein Ball sich wieder von allein aus dem Loch oder vom Loch weg, ist er nicht eingelocht.

b) Ragt der Ball nur über den Lochrand, ist er nicht eingelocht, da er sich nicht innerhalb des Lochumfangs befindet. Jetzt wird es freundlicher:

c) Klemmt mein Ball innerhalb des Lochumfangs, liegt aber nicht am Boden des Lochs (weil z. B. der Flaggenstock schief steht), gilt er als eingelocht, auch wenn sein "Nordpol" noch oberhalb der Grünoberfläche zu sehen ist. Früher durfte man den Flaggenstock bewegen, und wenn der Ball nach unten fiel, war er eingelocht.

Voreilige und euphorische Mitspieler, die begeistert den Flaggenstock aus dem Loch gerissen haben und den Ball damit auch wieder aus seiner Lage entfernt haben, waren jedoch ein häufiges Problem bei Bällen, die im Loch geklemmt haben. Als Reaktion auf diese freundlichen Mitspieler ist die aktuelle Version der Regeln entstanden.

Unabhängig davon gilt in Bezug auf den Ball immer das Motto „Lieber fast vorbei als beinahe drin!“.

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