Natur

Vögel auf dem Golfplatz erkennen


6. März 2024 , Redaktion Golf.de


Tiere auf dem Golfplatz: Wiedehopf und Rotkehlchen
Tiere auf dem Golfplatz: Wiedehopf und Rotkehlchen | © NABU/W.Rusch, P.Gläser

Wer zwitschert denn da? Eine Frage, die sich der Golfer häufiger stellt. Hier ist unser aktueller Überblick zu Möglichkeiten der Vogelbestimmung.

Die Bestimmung von Vogelstimmen auf Golfplätzen kann man in Vogelbestimmungskursen von Vogelschutz-Organisationen erlernen, aber auch technische Hilfen wie Vogelstimmen-Apps als Unterstützung helfen weiter. Hier ist unser aktueller Überblick zu Möglichkeiten der Vogelbestimmung.

Wie in der freien Natur im Allgemeinen, ist ein lautes Vogelgezwitscher auf Golfplätzen im Speziellen auch ein fester Bestandteil der Naturkulisse. Vögel sind ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems und die auftauchenden Arten werden bei Zählungen regelmäßig registriert, um auch auf bedrohte Arten zu achten (z.B. „Stunde der Wintervögel“). Dabei ist es nicht einfach, Vogelstimmen zu erkennen, denn viele der Tiere haben ähnliche Stimmen. Wer die Unterschiede erkennen möchte, kann sich entweder bei Vogelschutzorganisationen wie zum Beispiel dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) und seinen Landesverbänden Informationen einholen oder aber bei deren Vogelbestimmungskursen teilnehmen.

Als technische Hilfe zur Bestimmung von Vogelarten anhand der Stimmen lassen sich auch sogenannte Vogelstimmen-Apps verwenden. Der deutsche Landesbund für Vogelschutz (LBV) hat hierzu entsprechende Vogelstimmen-Apps zur Artenbestimmung in der Praxis getestet. Grundsätzlich unterscheidet der LBV dabei zwischen drei verschiedenen Arten von Bestimmungs-Apps: digitale Versionen eines Bestimmungsbuches, eine Bestimmung durch Annäherung mit Multikriterien-Schlüssel und einer automatischen Bestimmung durch künstliche Intelligenz (KI).

Gute Apps zur Unterstützung

Die beiden Apps „Merlin Bird ID von Cornell Lab of Ornithology“ und „Der Kosmos Vogelführer“ schneiden unter den 13 getesteten Apps bei den Experten dabei aus unterschiedlichen Gründen gut ab. Die kostenlose App „Merlin ID“ funktioniert demnach in Kombination mit dem „digital Guide“ zum zugehörigen Fernglas mit eingebauter Kamera von Swarovski Optik sehr gut, allerdings sind die Kosten für das hochwertige Fernglas sehr groß (2.000 Euro). „Der Kosmos Vogelführer“ (15 Euro) gilt als umfangreichste Nachschlage-App zur Vogelbestimmung mit über 900 Vogelarten aus ganz Europa basierend auf dem Buchklassiker von Lars Svensson.

Für das Erfassen eignen sich Apps wie zum Beispiel „NaturaList“. Mit ihr können Beobachtungen protokolliert und in die Plattform ornitho.de übertragen werden, die deutschlandweit alle Beobachtungsdaten sammelt und für Auswertungen zur Verfügung stellt. Diese auch offline nutzbare App kann ebenso seltene Arten anzeigen, die zuletzt in der Nähe gesichtet wurden.

Die Apps sind laut Vogelschutzorganisationen allerdings eher als technische Unterstützung zu den erworbenen Artenkenntnissen zur Vogelbestimmung zu betrachten. Solche Apps werden teils auch bei den Vogelbeobachtung ergänzend zu den Beobachtungen mit den eigenen Sinnen der Beobachter verwendet. „Apps ersetzen aber auf keinen Fall solide Kenntnisse in der Vogelbestimmung, wie wir sie beispielsweise in unserem Kurs vermitteln“, meint Thomas Hafen, zusammen mit Pit Brützel Kursleiter von Vogelbestimmungskursen im LBV-Kreis Starnberg, in einem LBV-Interview.

Verbot von Klangattrappen

Der NABU warnt hingegen davor, Tiere lediglich zu Eigenzwecken zur Beobachtung oder zum Fotografieren vor die Kamera zu bekommen und die Vögel mit sogenannten Klangattrappenanzulocken. „Eine einmalige Störung ist meist noch gut zu verkraften, aber wenn sich diese lange hinzieht oder ständig wiederholt, bei besonders vielen oder penetranten Beobachtern, ist es sehr wahrscheinlich, dass dies zu einem verringerten Bruterfolg oder gar zur Aufgabe der Brut führt“, so Lars Lachmann, seines Zeichens Artenschutzreferent des NABU Deutschland. Zudem ist der Einsatz von Klangattrappen oder Handy-Apps auch vom Gesetzgeber untersagt. Wer gegen dieses Verbot verstößt, muss nach § 69 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro rechnen.