Regelfrage #44

Restaurierungswerkstatt?


1. November 2023 , Dietrich von Garn


Herbstgolf
Herbstgolf | © golfsupport.nl/Jos Linckens

In der Regelfrage der Woche widmet sich DGV-Regelexperte Dietrich von Garn einer „Regelproblematik“. Leo Langsamkommterauchzumziel, Theo Tolpatsch und Willi Weißichnicht haben es vor dem Grün mit Regel 14.2d(2) zu tun, weil einer versehentlich auf einen Ball getreten ist.

Die Situation: 

Leo Langsamkommterauchzumziel kommt zum Grün, wo seine Mitspieler Theo Tolpatsch und Willi Weißichnicht schon ihre Spiellinien anschauen. Leo schaut nach seinem Ball, der zwischen Grünrand und Bunker ausgerollt ist. Und tatsächlich, da liegt er, aber bis zur Hälfte im Boden versunken. Er überlegt sich, ob das ein eingebetteter Ball nach Regel 16.3 sein kann. Eigentlich ist das nicht möglich, da der Ball noch gerollt ist, nachdem er gelandet war.

Also ein fremdes Einschlagloch? Das wäre blöd, denn es gibt nur Erleichterung vom eigenen Einschlagloch. Er denkt darüber nach, wie überflüssig das wäre, einen Ball auf dem Vorgrün für unspielbar zu halten. Oder soll er mit dem Sand-Wedge da durch, nur irgendwie raus…?

Doch plötzlich kommt von Theo die Rettung: „Ach so, Dein Ball. Sorry, da bin ich darauf getreten, als ich meine Spiellinie angeschaut habe. Das Loch darfst Du ausbessern!“

Darf Leo das?

Die Lösung:

Etwas darf er. Und etwas darf er nicht.

Der Ball wurde von einem äußeren Einfluss bewegt (nach unten) und zudem wurde die Lage des Balls verändert (von Vorgrün zu einer Vertiefung). Die Veränderung der Lage verhindert ein Zurücklegen, den die ursprüngliche Lage (ebenes Vorgrün) ist an dieser Stelle nicht mehr vorhanden.

Regel 14.2d(2) erlaubt Leo hier, seinen Ball straflos an die nächstgelegene Stelle in eine möglichst ähnliche Lage zu legen und dort zu spielen. Das Loch muss bis nach dem Schlag bestehen bleiben, da dies sonst als Verbesserung der Lage des Balls angesehen werden könnte.

Auch für Theo ist das straflos, wenn man von etwaigen Getränken absieht, die er für seine Tolpatschigkeit ausgeben muss.