Regelfrage #33

Strafschlag bei unnötiger Identifizierung?


31. August 2022 , Dietrich von Garn


Georg Gründlich
Georg Gründlich | © (Photo by Stuart Franklin/Getty Images)

In der Regelfrage der Woche widmet sich DGV-Regelexperte Dietrich von Garn einer „Regelproblematik“. Diesmal geht es um die Konsequenz für Georg Gründlich, nachdem er seinen Ball zur unnötigen Identifizierung aufnimmt.

Die Situation:

Georg Gründlich hat seinen Ball in das Semirough geschlagen. Eigentlich freut er sich darüber, denn dort gibt es oft schöne Lagen für ein Fairwayholz, das von dem trockenen kurzen Fairway (zumindest für ihn) nur schwer zu schlagen ist. 

Er geht auf die Stelle zu, an der sein Ball liegen müsste. Und tatsächlich leuchten ihm die vier roten Punkte entgegen, mit denen er seinen Ball immer unter dem Markennamen kennzeichnet. Mit den Worten „Im Rough will ich immer ganz sicher sein, dass das auch meiner ist!“ legt er einen Ballmarker hinter den Ball, nimmt den Ball auf und schaut ihn intensiv nickend an. Dann legt er ihn wieder zurück und wundert sich, warum seine Mitspieler ihn so schweigsam anstarren.

Warum tun die das?

Die Lösung:

Georg hätte besser einmal in der Regel 7.3 (Ball zum Identifizieren aufnehmen) nicht nur die Überschrift gelesen, sondern den ganzen Text. Das Aufnehmen ist nur gestattet, wenn der Ball nicht schon identifiziert werden kann, ohne ihn aufzunehmen. Da der Spieler sich bereits schon von Weitem darüber gefreut hatte, seinen Ball so schnell gefunden zu haben, war das Aufnehmen nicht nötig und Georg Gründlich muss sich für die Aktion einen Strafschlag aufschreiben lassen.