Regelfrage #36

Halber Apfel im Bunker - wo gehört das hin?


21. September 2022 , Dietrich von Garn


Walter Wasndas
Walter Wasndas | © (Photo by Andrew Redington/Getty Images)

In der Regelfrage der Woche widmet sich DGV-Regelexperte Dietrich von Garn einer „Regelproblematik“. Diesmal sinniert Walter Wasndas über angebissene Äpfel, Bananenschalen mit Aufkleber und Spinnennetze - und was man nun bei beweglichen Hemmnissen oder losen hinderlichen Naturstoffen tun und lassen darf.

Die Situation:

Walter Wasndas steht im Bunker und schaut seinen Ball an. Ein halber Apfel liegt neben seinem Ball, angefressen von Mensch oder Tier, nachdem er wohl von einem Baum in der Nähe gefallen ist oder gepflückt wurde. Sind die Bissspuren eine „künstliche Bearbeitung“, die dem Apfel damit den Status eines Hemmnisses geben? Eher nicht, denkt er. Denn die sich ergebende Form war nicht der Zweck des Hineinbeißens…

Wie einfach wäre es doch, bei einer leeren Flasche oder Dose, die eindeutig bewegliche Hemmnisse sind, da sie künstlich hergestellt wurden. 

Aber wird die Banane auch zum Hemmnis, wenn die Schale noch einen Aufkleber des Herkunftslandes trägt? Nein, das wäre zu schön, denn das Störende ist hier die Schale und nicht der Aufkleber, der noch nicht einmal beweglich ist, da er an der Schale befestigt wurde. Der Plastiknapf mit den Käsewürfeln, die es am Halfwayhaus gibt, ist wiederum künstlich, und da der Käse künstlich bearbeitete Milch ist, haben auch die lose herumliegenden Käsewürfel den Status eines beweglichen Hemmnisses.

Gerade überlegt er sich, demnächst lieber auf Golfplätzen zu spielen, auf denen weniger Müll herumliegt, da fällt ihm ein Spinnennetz an der überhängenden Bunkerkante ins Auge. Das ist ja auch nicht dort von alleine gewachsen, sondern eine Spinne hat es künstlich hergestellt. Darf er das Spinnennetz entfernen?

Die Lösung:

Die Idee von Walter Wasndas war nicht schlecht, aber leider sind nur die Dinge Hemmnisse, die von Menschen hergestellt wurden und nicht von Tieren. Zur Sicherheit führt die Definition „Lose hinderliche Naturstoffe“ Spinnennetze ausdrücklich als natürlich auf und erlaubt dennoch das Entfernen, auch wenn sie durch die Spinnen befestigt wurden.